Aktuelle Meldung:
Expertise zu rechtlichen Aspekten der Kosten-Nutzen-Bewertung in der GKV
Der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftungslehrstuhl für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen hat Herrn Prof. Dr. Huster, Sozialrechtler an der Ruhr-Universität Bochum, mit einer Expertise zu rechtlichen Aspekten der Kosten-Nutzen-Bewertung in der GKV beauftragt. Nähere Informationen können Sie dem angehängten Dokument entnehmen. Die zusammenfassenden Thesen des Gutachtens von Herrn Prof. Huster lauten:
1. Die eigentliche Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses von Arzneimitteln ist aus legitimationsrechtlichen Gründen nicht durch das IQWiG, sondern durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (SpiBu) vorzunehmen. Dabei kann sich der SpiBu nicht an dem Konzept der Effizienzgrenze orientieren, wie es das IQWiG vorgeschlagen hat, da dieses Konzept zu ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen führt.
2. Ein indikationsübergreifender Kosten-Nutzen-Vergleich ist im Rahmen der Höchstbetragsfestsetzungen erforderlich, um zu gleichheitsgerechten Entscheidungen zu gelangen. Es ist daher zwar nicht rechtlich zwingend, wohl aber zulässig und sogar wünschenswert, dass die Kosten-Nutzen-Bewertungen des IQWiG dem SpiBu entsprechende Informationen zur Verfügung stellen. Eine Verengung auf ein bestimmtes Vergleichsinstrument – etwa das QALY – lässt sich den gesetzlichen Vorgaben dagegen nicht entnehmen.
3. Die Ausweitung der Perspektive der Kostenberücksichtigung auf alle Sozialversicherungssysteme oder auf die gesamte Gesellschaft ist weder zwingend geboten noch naheliegend, aber grundsätzlich zulässig. Insoweit böte sich wegen des identischen Versichertenkreises insbesondere eine Ausweitung auf die Pflegeversicherung an.
4. Die Annahme unterschiedlicher Zeiträume für die Kosten- und die Nutzenberücksichtigung steht mit der gesetzlichen Vorgabe der Orientierung an internationalen Standards der Gesundheitsökonomie allenfalls dann in Einklang, wenn für diese Vorgehensweise eine ausreichende Begründung gegeben werden kann.
Aus gesundheitsökonomischer Sicht zeigt die Expertise von Professur Huster, dass die Argumentation, wesentliche Forderungen der Gesundheitsökonomen seien aus rechtlichen Gründen im Zusammenhang mit der deutschen GKV nicht umsetzbar, weitgehend ins Leere läuft. Alle Beteiligten sind daher aufgefordert, in eine vorurteilsfreie Diskussion der – rechtlich umsetzbaren und den internationalen Standards der Gesundheitsökonomie folgenden – Positionen der deutschen Gesundheitsökonomen einzutreten.
- Dateien:
25-06-2008_KNBGutachtenHuster.pdf (183 KB)



